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. - Walchensee
     
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an der Deutschen Alpenstraße
 
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Es muß von Anfang an bei Erbauung der Kolonie darauf Rücksicht genommen werden, daß die Häuser auf den einzelnen Grundstücken möglichst eine solche Lage erhalten, daß sie sowohl selbst eine gute Aussicht haben, wie auch ihren Nachbarn nicht die Aussicht versperren. Aus diesem Grunde wird nach bestimmten Grundsätzen die Lage jedes Hauses festgestellt.
Die Häuser selbst müssen in einer Bauart und in einem Baustil aufgeführt werden, weiche dem Gebirgscharakter vollkommen entspricht. Es ist dies einer der wesentlichen Grundsätze, weiche die Gesellschaft sich selbst bei ihrer Entstehung in ihrer Satzung gegeben hat. Sollte eine Einigung hierüber nicht zwischen den Erbauern und der Verwaltung der Gesellschaft zu erzielen sein, so entscheidet diese Frage der dem Aufsichtsrat der Gesellschaft satzungsgemäß beigegebene Beirat.

Folgende besondere Bestimmungen sind hervorzuheben:
Die Straßen und Wege sind etwa 6 m breit, wozu noch auf jeder Seite 1/2 in Graben kommt. Die Fußwege werden etwa 3 m breit hergestellt. Der Zaun kann von den Anliegern von Straßenland an ihre Grenze gesetzt werden; sie müssen indessen auf behördliche Anordnung die Verpflichtung übernehmen, auf Verlangen der Behörde im Bedarfsfalle mit dem Zaun 1 m von der Straße zurück zurücken, um den frei werdenden Streifen zur Verbreiterung der Straße frei abzutreten. Eine Verbreiterung der Straße erscheint indessen ausgeschlossen, da sie nur eintreten könnte, wenn der Verkehr auf den Straßen ein solcher würde, daß eine Verbreiterung der Straße später einmal sich als notwendig herausstellen sollte. Da aber jede Vorbedingung fehlt, welche die Straße jemals zu "Verkehrsstraßen" im wirklichen Sinne machen könnte, so handelt es sich hier lediglich uni Erfüllung einer der Gesellschaft und ihren Käufern von der Behörde auferlegten Verpflichtungserklärung.
Der Abstand der Häuser von der heutigen Straßengrenze muß, 4 m betragen, derjenige von der Nachbarsgrenze muß gleich der mittleren Höhe der Gebäude vom Terrain bis zur Traufkante sein.

Den Entwurf und die Ausführung von Bauten ist der Baumeister der Gesellschaft, Herr Hugo Tietz, Grunewald bei Berlin, Hagerstraße 31a, zu übernehmen gern bereit und steht zugleich damit dafür ein, die Entwürfe nur so anzufertigen, daß Schwierigkeiten sich nicht ergeben.
Indessen stellt es den Käufern von Gesellschaftsland frei, auch andere Architekten mit dem Entwurf der Pläne usw. zu betrauen.Es empfiehlt sich sehr, zum größten Teil massive Bauten aufzufahren, weil die-
selben allein völlig wetterbeständig sind und außerdem ihre Benutzung im Winter auch ohne weiteres möglich ist. Das Obergeschoß kann ganz oder teilweise in Fachwerk und Holz ausgeführt werden. Auch sonst verdienen die massiven Bauten aus den verschiedensten Gründen, u. a. auch, weil sich in ihnen nicht, wie in Holzbauten, Feldmäuse und dergleichen mehr einnisten, den Vorzug.

Wünscht indessen jemand einen Holzbau, so ist es richtig, diesen als massives Blockhaus, zu errichten. Trotzdem können die Galerien und Veranden leicht gehalten sein. Daß ein solcher Bau wesentlich billiger zu stehen kommt, als ein Steinbau, ist naturgemäß. Die Preise von Steinbauten werden je nach den Wünschen der Besteller zwischen 18 und 35 000 M schwanken. Ein Holzbau kommt dagegen auf 10-20 000 M zu stehen.

Die Einfriedigung des erworbenen Landes muß möglichst bald nach der Übergabe erfolgen. Sie kann in der verschiedensten Form, z. B. als "Weidezaun", "Wildzaun", "Staket", erfolgen. Der Preis der Einzäunung wird für den laufenden Meter je nach Ausführung sich auf 2,50-3,50 M stellen.

Es empfiehlt sich zugleich mit der Zaunanlage eine Hecke von jungen Tannen anzulegen, die in 4-5 Jahren emporwächst.
Die Entwässerung der Häuser erfolgt nach besonderem System, teils in fest gemauerten Sammelgruben, teils durch Abführung der Überwässer. Die Gesellschaft sorgt für die Abfuhr der in die Sammelgruben gesenkten festen Stoffe. Die Kosten werden durch Umlage nach einer jährlich zu veröffentlichenden Abrechnung eingezogen.

Es werden nur die tatsächlichen Kosten einschließlich Verzinsung, Amortisation und Verwaltung in Anrechnung gebracht, Dies System ist dazu bestimmt, die Wässer derartig vorzureinigen, daß sie, von allen schädlichen Stoffen befreit, in die öffentlichen Gewässer aufgenommen werden können, ohne diese zu trüben oder zu verunreinigen.

Das neue bayrische Wassergesetz unterstützt diesen Plan in jeder Weise. Der Walchensee wird alsdann nicht, wie so zahlreiche andere Gebirgsseen, durch Einschwemmung von Fäkalien oder sonstige Trübungen verunreinigt werden. Die Gesellschaft hat sich mit vollem Bewußtsein die Aufgabe gestellt, gerade in diesem Punkte den modernsten Ansprüchen zu genügen, um das größte Kleinod der Kolonie, den Walchensee selbst, in dem heutigen herrlichen Zustand sich zu erhalten.

Beleuchtung
In kurzer Zeit wird die Kolonie elektrische Beleuchtung erhalten. Der Anschluß wird jedem Erwerber eines Grundstückes freigestellt gegen Zahlung der vertraglich festzusetzenden Verbrauchs- und Jahresgebühr.
Über das Seebad ist schon oben Verschiedenes gesagt.' Es sei nur wiederholt, daß die Bäder der Gesellschaft und das Postbad allen Ansprüchen genügen. Die Temperatur des Wassers ist eine verhältnismäßig sehr hohe. Das Wasser ist stark jodhaltig und daher sehr bekömmlich.

Steuern und Abgaben
Die öffentlichen Lasten, welche einen Landhausbesitzer in Walchensee treffen sind folgende:
a) Die Haussteuern werden nach dem Flächeninhalt der überbauten und zu frei raumflächen verwendeten Grundstücken berechnet. Hierbei wird vom Ar dieser Fläche ein Ertrag von 5 M angenommen. Das Produkt der zu versteuernden Are mal 5 ergibt die sogenannte Haussteuer- Verhältniszahl. Aus dieser Steuerverhältniszahl berechnet sich die Steuer nach 3,85 M für jede Einheit der Verhältniszahl. Ist z. B, die überbaute und zu Hofraum verwendete Fläche 4 Ar groß, so beträgt die Verhältniszahl 20 und die Haussteuer 77 Pf.
Als mindeste Verhältniszahl wurden gesetzlich 15 und als höchste 125 festgesetzt. Die mindeste
Haussteuer beträgt sonach 58 Pf, die höchste 4,81 M.
b) Auch die Grundsteuer ist sehr gering und beträgt nur einige Pfennige vom Ar.
c) Solange nicht der ständige Wohnsitz in Walchensee genommen wird, können Nichtbayern dort nicht zu Personalsteuern herangezogen werden.
d) Als Personal - Staatssteuern kommen in Bayern die Einkommensteuer und die Kapital - Rentensteuer in Betracht. Zur Einkommensteuer kann in Bayern ein Reichsangehöriger herangezogen werden, wenn er, ohne gleichzeitig in seinem Heimatsstaate einen Wohnsitz zu haben, in Bayern wohnt, oder, ohne anderswo im Reiche zu wohnen, sich in Bayern aufhält, sofern nicht das Reichsgesetz vom 13. Mai 1870 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung entgegensieht. Nichtbayern, welche in Bayern ihren Wohnsitz haben, oder sich daselbst länger als ein Jahr aufhalten, sind vormerkungsweise mit der Einkommensteuer zu veranlagen, damit die Umlagen für die Gemeinde erhoben werden können, haben also Kreis-, Distrikts- und Gemeindeumlagen zu entrichten.
Die Kapital-Rentensteuer ist von solchen nichtbayrischen Reichsangehörigen zu erheben, welche in Bayern ihren Wohnsitz haben, oder sich daselbst dauernd (s. o.) aufhalten, insoweit nicht das Reichsgesetz über die Beseitigung der Doppelbesteuerung entgegensieht.
Von diesen Staatssteuern erhebt, wie im vorletzten Absatz erwähnt, die Kreisgemeinde und die Distriktsgemeinde sowie die Gemeinde Kochel, zu welcher Walchensee gehört, bestimmte Zuschläge. (Es sei nochmals bemerkt, daß diese Staats-, Distrikts-, Gemeindesteuern nur in den ausdrücklich angefijhrten Fällen eintreten.)
Wann "ständiger Wohnsitz" anzunehmen ist, bestimmt sich nach § 7 des Bürgerlichen Gesetzbuches. e) Die Höhe der Beträge zur staatlichen- Brandversicherungsanstalt richtet sich nach der Versicherungssumme und nach der Feuergefährlichkeit der versicherten Gebäude. Letztere ,vird nach der Batiart und nach den in Artikel 60 des Bayr. Brandversicherungsgesetzes aufgezählten Merkmalen bestimmt.
Das Brandversicherungsgesetz kennt 4 Klassen der Feuergefährlichkeit und erhebt in der 1. Klasse 1 0 Pf in der 3. Klasse 20 Pf vom Hundert der Versicherungssumme.
Die Heizung geschieht allgemein mit Holz, welches zu dem billigsten Preise direkt vom Königlichen Forstamt zu beziehen ist.
Sämtliche Bauten liegen in weitem Wiesenland und sind von Wald und Bergen Der Garten. umrahmt. Ohne dem Geschmack des einzelnen, vorzugreifen, läßt sich im allgemeinen sagen daß, sofern es sich nicht um größere Komplexe handelt, es nicht ratsam ist, in den Gärten die Natur im kleinen nachzuahmen. Es wird durchaus genügen, wenn der Rasen gut gepflegt wird, insbesondere ihm auch der nötige Dung zugeführt wird, wenn ferner mit vorhandenen oder herbeigeschafften Steinblöcken und einzelnen Bäumen kleinere oder größere Gruppen gebildet werden und im übrigen hinter dem Zaun eine lebende Hecke angepflanzt wird, die in fünf bis sechs Jahren den Zaun ersetzen kann.

Das Königliche Forstamt hat sich bereit erklärt, aus dem Wald einzelne Bäume und sonstige Pflanzen abzugeben, auch sonst die Anpflanzungen nach Kräften zu unterstützen. Die Anlage von Gemüsebeeten und die Anpflanzung von Fruchtbäumen kann erfolgen, doch wird der Bezug von Gemüsen und Früchten sich wohl regelmäßig billiger stellen als die Kulturkosten. Die Gesellschaft hat einen G ä r t n e r in ihren Dienst gestellt, weicher dauernd in Walchensee ansässig ist. Ihm kann die Instandhaltung der Gärten bezw. deren Instandsetzung im Frühjahr durch Vertrag mit der Gesellschaft übertragen werden. Im übrigen können durch ihn alle Arten von Pflanzen, geschulte Bäume billigst bezogen werden. Bestellungen sind aber nur für die Gesellschaft gültig, wenn sie schriftlich an sie gemacht werden.

Bewachung der Häuser
Während der Abwesenheit der Eigentümer müssen die Häuser fest verschlossen werden. Es ist daher auf Sicherheit der Fensterläden und der Türen beim Bau besondere Rücksicht zu nehmen. Dem Gärtner hat die Gesellschaft z. Z. die Überwachung der Häuser übertragen. Er ist angehalten, täglich eine Runde zu sämtlichen Häusern zu machen und, sofern die Eigentümer ihm den Schlüssel anvertrauen, auch häufig eine Revision des Innern vorzunehmen. Sämtliche Eigentümer, welche nicht ihre Schlüssel dem Wächter übergeben wollen, müssen indessen ihren Hausschlüssel in einem versiegelten Paket in Walchensee an bestimmter Stelle niederlegen.

Feuersicherheit
Eine Gewährleistung für die Sicherheit der Häuser kann natürlich von der Gesellschaft nicht übernommen werden. Durch die Herstellung der Hochquelleitung, welche einen Druck von etwa 7 Atmosphären besitzt, wird das Löschen und Unterdrücken von Schadenfeuer wesentlich erleichtert werden. In erster Linie ist natürlich alles zu tun, was zur Verhütung von Schadenfeuer Anlaß geben kann. Schornsteine und Rauchrohre sind sicher und aus bestem Material zu bauen. Eiserne Rohre müssen von Holzteilen mindestens 80 cm entfernt sein oder die Holzteile müssen mit Eisenblech beschlagen werden. Die elektrischen Leitungen müssen genau den Verbandsvorschriften entsprechend hergestellt werden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, alle Anlagen durch Sachverständige auf ihre Feuersicherheit jederzeit zu kontrollieren. Das Gleiche gilt von der Blitzableiteranlage, mit welcher ein jedes Haus versehen sein muß.
Je zwei oder drei Häuser - hier ist die Länge der Straßenfront maßgebend - haben sich im Anschluß an die Wasserleitung einen Feuerhydranten aufzustellen und einen Feuerschlauch an leicht zugänglicher Stelle bereit zu halten, Außerdem muß in jedem Stockwerk eines jeden Hauses ein von der Gesellschaft genehmigter Feuerlöschapparat an sichtbarer Stelle zum sofortigen Gebrauch zugänglich gehalten werden. In jedem Stockwerk ist ferner ein Schraubhahn zum Befestigen eines kleineren Löschschlauches an die Wasserleitung anzubringen und daneben ein für die betreffenden Räume
Entsprechend langer Schlauch bereit zu halten. Die Gesellschaft kann das Vorhandensein und den Zustand dieser Apparate kontrollieren. In jedem oberen Stockwerk ist ferner eine Strickleiter, welche bis zum Boden reicht, oder dergl. zum sofortigen Gebrauch an leicht zugänglicher Stelle anzubringen.
Im übrigen gewährt der Umstand, daß eine geschlossene Bebauung ausgeschlossen ist und sämtliche Häuser sich in weiten Abständen voneinander befinden, eine weitere Sicherheit in Feuersfällen. Die Feuerversicherung der Gebäude erfolgt gemäß den oben unter "Steuern und Abgaben" unter e) angeführten Sätzen. Die Gesellschaft ist gern bereit, geeignete Gesellschaften zur Versicherung des Mobillars und eventuell L)bernahme einer Versicherung gegen Einbruchsdiebstahl nachzuweisen.
Walchensee-Höhenkur- u. Eigenbau-Gesellschaft ni. b. H.





     
     
 
 
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